15.12.2019, 11:54
(15.12.2019, 11:10)leopold schrieb: Das eine schließt das andere ja nicht aus. Mir ist allerdings neu, dass es unsere Strafgesetze vorsehen, alle Tatbeteiligten solange einzusperren, bis eine Tat restlos aufgeklärt ist.
Es gibt noch den Begleiter des Opfers, wo es auch nach ziemlicher Körperverletzung aussieht. Offenbar hat sich die Gruppe getrennt, um sich um beide zu 'kümmern'. 'Restlos aufgeklärt' ist selten, aber um gerichtsverwertbare Aussagen zu erhalten, verhört man eben gründlich. Danach ist Ende der U'haft, was nicht heißen muß, daß sich einer oder mehrere anschließend frei gelassen anders 'erinnern', weil sie auf gewundenen Pfaden zu anderen Erkenntnissen gelangen, was wiederum Fragen zu dem Erinnerungswandel aufwirft.