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Zweifel an tödlichem Schlag

(29.12.2019, 19:54)Martin schrieb:  Sehen Sie es doch endlich ein, die anderen waren mindestens 10 Meter entfernt und haben sich nur darüber unterhalten, wie sie die gesammelten Spendengelder auf die Waisenhäuser der Region verteilen sollen. Es MUSS so sein. 

Martin

Versuchen Sie erneut lustig zu sein.
Funktioniert.... nicht.... erneut....
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(29.12.2019, 20:24)Sophie schrieb:  Es muss nicht so sein - es ist so. Das ist der Nachteil von Videokameras. Sie zeigen nicht unbedingt das, was man sich erhofft zu sehen.  Zwinker

Nun ja, Sophie, so weit mir bekannt ist, gibt es bisher keine Veröffentlichung des Polizeivideos. Dieses Video ist von einem erhöhten Standpunkt aus entstanden und zeigt vermutlich den Handlungsablauf genauer als das Kurzvideo der Dash-Cam des Taxifahrers. Alles hier ist derzeit nur reine Spekulation, warten wir infach mal ab, was das OLG sagt.
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(29.12.2019, 23:09)Klartexter schrieb:  Nun ja, Sophie, so weit mir bekannt ist, gibt es bisher keine Veröffentlichung des Polizeivideos. Dieses Video ist von einem erhöhten Standpunkt aus entstanden und zeigt vermutlich den Handlungsablauf genauer als das Kurzvideo der Dash-Cam des Taxifahrers. Alles hier ist derzeit nur reine Spekulation, warten wir infach mal ab, was das OLG sagt.
Nicht doch, Klartexter. Madame weiß alles  Zwinker
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Schon wieder wird ein Mann in Augsburg lebensgefährlich zusammengeschlagen – Zufallsopfer musste notoperiert werden 
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(29.12.2019, 23:26)Don Cat schrieb:  Nicht doch, Klartexter. Madame weiß alles  Zwinker

Clap

Martin
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(29.12.2019, 23:09)Klartexter schrieb:  Nun ja, Sophie, so weit mir bekannt ist, gibt es bisher keine Veröffentlichung des Polizeivideos. Dieses Video ist von einem erhöhten Standpunkt aus entstanden und zeigt vermutlich den Handlungsablauf genauer als das Kurzvideo der Dash-Cam des Taxifahrers. Alles hier ist derzeit nur reine Spekulation, warten wir infach mal ab, was das OLG sagt.

Ich beziehe mich auf die Entscheidung der Jugendkammer des OLG und die Begründung der Aufhebung der Haftbefehle. DIE haben das Polizeivideo gesehen - nicht das Taxivideo. Wenn der Richter feststellt, dass einige Verdächtige gar nicht in der Nähe des Tatgeschehens standen, das nach Polizeiangaben wenige Sekunden dauerte, dann gehe ich davon aus, dass das so ist. Oder hast Du daran Zweifel? Das OLG hat das Video sicher auch gesehen und widerspricht dieser Aussage des LG nicht. Vielmehr möchte es nun ermittelt haben, ob sich nicht durch die reine Zugehörigkeit zur Gruppe (Gruppendynamik!) eine Tatbeteiligung im Sinne der Beihilfe zum Totschlag ergeben könnte. Das hat es bereits gesagt das OLG.

Siehe auch https://www.augsburger-allgemeine.de/aug...27546.html 

@DC und Martin
 
Ihr seid doch diejenigen, die kund getan haben via Insiderkenntnisse alles zu wissen. Was denn nun?
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Apropos Verdunkelungsgefahr:

Nach dem Artikel in der AA werden vier der sieben Verdächtigen von einer Anwaltskanzlei vertreten.
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(30.12.2019, 08:49)Sophie schrieb:  Apropos Verdunkelungsgefahr:

Nach dem Artikel in der AA werden vier der sieben Verdächtigen von einer Anwaltskanzlei vertreten.

Hallo Sophie, du kennst dich ja jetzt aus Happy Also, ich bin schon die ganze Zeit am grübeln, wie wäre das jetzt wenn sich zwei von denen gegenseitig beschuldigen, z. B. wer den zweiten verletzten Mann geschlagen hat? Und der Anwalt vertritt aber beide. Dann müsste er ja vielleicht ein Schreiben gegen sich selber schreiben, also an sich selber, auf jeden Fall was widersprüchliches. Weil er müsste ja für beide das beste rausholen.

Oder noch schlimmer, die gleiche Szene vor Gericht, der eine beschuldigt den anderen und der Anwalt weist das für den Beschuldigten zurück, aber was soll er dann als Anwalt des Beschuldigers als Rechtfertigung sagen, das der sich vielleicht nur falsch erinnert, oder dass es eben doch so war? Also irgendwie geht das doch alles gar nicht zusammen? Gibt es da nicht ein Gesetz dagegen oder eine Vorschrift, weil bei einer Scheidung braucht man ja glaub auch zwei Anwälte?
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(30.12.2019, 11:51)messalina schrieb:  .................
Also irgendwie geht das doch alles gar nicht zusammen? Gibt es da nicht ein Gesetz dagegen oder eine Vorschrift, weil bei einer Scheidung braucht man ja glaub auch zwei Anwälte?
Bei Einigkeit nicht nur bei widerstreitenden Interessen.
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(30.12.2019, 11:51)messalina schrieb:  Hallo Sophie, du kennst dich ja jetzt aus Happy Also, ich bin schon die ganze Zeit am grübeln, wie wäre das jetzt wenn sich zwei von denen gegenseitig beschuldigen, z. B. wer den zweiten verletzten Mann geschlagen hat? Und der Anwalt vertritt aber beide. Dann müsste er ja vielleicht ein Schreiben gegen sich selber schreiben, also an sich selber, auf jeden Fall was widersprüchliches. Weil er müsste ja für beide das beste rausholen.

Oder noch schlimmer, die gleiche Szene vor Gericht, der eine beschuldigt den anderen und der Anwalt weist das für den Beschuldigten zurück, aber was soll er dann als Anwalt des Beschuldigers als Rechtfertigung sagen, das der sich vielleicht nur falsch erinnert, oder dass es eben doch so war? Also irgendwie geht das doch alles gar nicht zusammen? Gibt es da nicht ein Gesetz dagegen oder eine Vorschrift, weil bei einer Scheidung braucht man ja glaub auch zwei Anwälte?

Ein Anwalt kann nicht mehrere der selben Tat Beschuldigte verteidigen ( §146 StPO ). https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__146.html 

Ich schrieb ja auch von KANZLEI.

Nein, das ist nicht verboten.

Ein standesrechtliches Kollisionsverbot könnte greifen bei widerstreitenden Interessen. Das regelt § 3 BORA (Berufsordnung für Rechtsanwälte ) Ggf. sind dann die Mandate zu beenden.

Recht verständlich erläutert ist das hier 

Parteiverrat wäre übrigens ein Straftatbestand https://dejure.org/gesetze/StGB/356.html 

Aber ein Zusammenwirken zum gegenseitigen Nutzen?

Also ich finde es auch etwas seltsam, die Verdächtigen einzusperren wegen Verdunkelungsgefahr wenn dann über eine Kanzlei doch wieder die Aussagen angeglichen werden können.
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