10.12.2019, 09:39
Zitat:Ein Augsburger Vermieter schrieb in einer Annonce, er vermiete seine Wohnung "an Deutsche". Ein Interessent klagte wegen Diskriminierung. Heute wird das Urteil erwartet.
Quelle: https://www.augsburger-allgemeine.de/aug...86991.html
Soweit so bekannt. Die Strafe für Dummheit ist gerechtfertigt. Interessant finde ich den letzten Satz des Artikels, Fettung von mir:
Zitat:Selbst finanziell gut aufstellte Bewerber ohne deutschen Pass würden benachteiligt. Auch Religion spiele eine große Rolle, muslimische und jüdische Bewerber hätten es deutlich schwerer als Christen. "Mit Kopftuch keine Wohnung", hieß es dazu in der Untersuchung.
Woran, bitteschön, erkennt man einen jüdischen Bewerber? Ich vermiete bevorzugt an jüdische Bürger, da gibt es optisch keine besondere Merkmale, an denen man jüdische Bewerber erkennen könnte. Vielleicht manchmal noch am Namen, wobei dies auch kein Garant ist. Das hätte ich wirklich gerne von der AZ erklärt bekommen.
Martin