08.12.2016, 15:59
(08.12.2016, 10:58)Athineos schrieb: @TT
Mich interessiert, was Sie so begrüßenswert an der Todesstrafe halten!
Ich sehe das ähnlich wie @bbuchsky im Beitrag 20.
Warum und wieso die Todesstrafe in der EU verboten ist, ist klar.
Auch ist mir bewusst, dass man beim Strafmaß, ab wann die Todestrafe angewendet werden sollte, keine klaren Grenzen ziehen kann. Auch besteht ein Problem, ob wirklich die Schuld zweifelsfrei erwiesen hat.
Aber
Vorausgesetzt die Schuld ist zweifelsfrei erwiesen, was passiert mit diesen (später .....) ?
Todesstrafe nein
das heißt lebenslängliche Freiheitstrafe oder Pychatrie
Lebenslängliche Freiheitsstrafe verstößt gegen auch, wie die Todesstrafe, gegen die Menschwürde. Auch bei anschließender Sicherheitsverwahrung muss immer überprüft werden. Irgendwann müssen sie den .... laufen lassen. Immer wegsperren geht halt nicht.
Bei der Einweisung in die Pychatrie besteht die akute Gefahr, dass er vom einem Gutachter nach x Jahren, als geheilt entlassen wird. Wenn dies nicht der Fall sein sollte, sitzt der .... mit anderen Personen, die nicht mehr wissen wer sie sind, ein lebenslang in der Anstalt ein. Das hat aber auch kaum etwas mit Menschenwürde zu tun. Den diese .... sind ja in anderen Bereichen des Lebens, meistens bei klaren Verstand.
Patentlösung habe ich übringens auch keine.