01.12.2019, 12:28
(01.12.2019, 09:58)UglyWinner schrieb: 1. Wer eine Steuererklärung abgeben muß ist gar nicht so einfach. Ich habe deshalb beim Finanzamt angefragt und auch eine Antwort bekommen - so wie ich sie erweartet. Aber jetzt ists schwarz auf weiß.1. Es wäre doch nett, wenn Sie uns auch mitteilen würden, welche Antwort Sie vom FA bekommen haben.
2. Stimmt. Aber die Steuerfreibeträge steigen jährlich. Und - je später jemand in Rente geht desto länger ist ihm auch aus unversteuertem Lohn Geld in die Rentenkasse überwiesen worden.
2. Aber die Ungerechtigkeit/Gesetzteslücke bleibt ja wie von dem Bundesrichter angemahnt. Darum ging es ursprünglich.
s. Beitrag # 15 mit SZ-Artikel:
Zitat:Hier setzt Kulosas Kritik an: "Es bedarf keiner komplizierten mathematischen Übungen", notierte der BFH-Richter, "um bei Angehörigen der heute mittleren Generation, die um 2040 in den Rentenbezug eintreten werden, eine Zweifachbesteuerung nachzuweisen." Zur Begründung führt Kulosa aus: "Denn diese Personen werden ihre Rentenbezüge in vollem Umfang versteuern müssen, können ihre Beiträge aber nur 15 Jahre lang - von 2025 bis 2039, und auch dann nur bis zum Höchstbetrag (...) - ohne prozentuale Beschränkung abziehen".Somit gibt es Millionen Betroffene bei denen jahrzehntelang vor 2025 die RV-Beiträge voll oder teilweise besteuert wurden.
https://treffpunkt-koenigsplatz.de/showthread.php?tid=3742&pid=104642#pid104642