30.11.2019, 21:50
(30.11.2019, 21:25)Kreti u. Plethi schrieb: Ja irgendwie komisch, wenn ich jetzt eingebe bekomme ich auch andere Zahlen, das vorherige kann ich nicht mehr reproduzieren.Bei 2300 Euro bei Ehepaar gemeinsame Veranlagung 2019 (Eintritt 2019) komme ich jetzt auf 0 Steuern, aber eine Steuererklärung muss abgegeben werden, was ja manche bezweifeln. Steht auch dort im Rechner.
Evtl habe ich ja nicht genau auf das Eintrittsjahr geachtet.
Ist aber ein richtig guter Rechner, da auch gleich mit angegeben wird ob ein Steuererklärung abgegeben muss oder nicht.
Für Paare jedenfalls bleibt das Ergebnis gleich, für 2020 sind das 35,-
Durch 2 geteilt sind das ja nur 1150 brutto pro Rentner. Wie schon geschrieben 1200 brutto ist ungefähr die Grenze bei der Steuerpflicht. Es kommt halt immer auf den persönlichen Freibetrag an (je nach Renteneintrittsalter).
Die nächsten Jahre steigt die Steuerbelastung ganz schön, weil die Freibeträge ja sinken und jährliche Erhöhungen nicht mehr berücksichtigt werden beim Freibetrag.