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Bundesrichter hält Rentenbesteuerung für verfassungswidrig
#40

So, jetzt habe ich mir meine Steuerbescheide der letzten Jahre nochmals genau angeschaut.
Es war immer so, dass die AN-Beiträge für RV, KV, PV als Sonderausgaben vom FA abgezogen wurden, wenn man sie
eingetragen hatte in die Steuererklärung.
Bei der RV aber nicht voll, sondern z.B. 2018  86 %. Jedes Jahr + 2 % bis 100 % 2025 erreicht sind.
Dann gibt es auch noch Höchstbeiträge.

In Steuerbescheiden ist leider nicht ersichtlich, dass in der LST Tabelle bereits Pauschalteilbeiträge für die SV-Beiträge
berücksichtigt sind. Ich habe jetzt einiges durchgelesen. Es ist schon sehr komplex und ich musste feststellen,
dass es wohl so ist wie von einigen Usern vermutet wurde. Bitte um Nachsicht, dass ich das bisher so nicht
erkennen konnte.

Aber die tatsächlichen Beiträge können höher sein, deshalb ist es immer sinnvoll eine Steuererklärung abzugeben,
vor allem wenn man noch Zusatzversicherungen hat.
Jetzt ist mir auch klar, warum ich immer so wenig rausbekommen habe... Innocent


Zitat:Eine Vorsorgepauschale wird ausschließlich im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt (§ 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 und Absatz 4 EStG). Über die Vorsorgepauschale hinaus werden im Lohnsteuerabzugsverfahren keine weiteren Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt. Eine Vorsorgepauschale wird grundsätzlich in allen Steuerklassen berücksichtigt.
2. Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Vorsorgepauschale (§ 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 EStG)
Die beim Lohnsteuerabzug zu berücksichtigende Vorsorgepauschale setzt sich aus folgenden Teilbeträgen zusammen:

https://www.sis-verlag.de/archiv/lohnste...abs-4-estg 


Zitat:3.2. Teilbetrag für die Rentenversicherung

Als Teilbetrag der Vorsorgepauschale für die Rentenversicherung wird in den Steuerklassen I bis VI auf der Grundlage des lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohns – losgelöst von der Berechnung der tatsächlich abzuführenden Rentenversicherungsbeiträge – typisierend ein fingierter Arbeitnehmeranteil für die Rentenversicherung eines pflichtversicherten Arbeitnehmers berechnet.


https://www.smartsteuer.de/online/lexiko...3091000006 
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