29.11.2019, 11:30
Mir ist noch was eingefallen: Die abgeführten Rentenversicherungsbeiträge bestehen ja bekanntlich aus zwei Teilen, nämlich hälftig dem AG- und dem AN-Anteil. Der AG-Anteil gehört bekanntlich nicht zum Steuerbrutto, wurde also noch nie besteuert. Besteuert wurde auch früher immer nur der AN-Anteil, das hat sich allerdings nun seit 2005 schrittweise geändert. Da Rentner beim Bezug ihrer Rente immer auch in den Genuss von Steuerfreibeträgen kommen, hält sich vermutlich bei niedrigen Renten die Gefahr der Doppelbesteuerung ohnehin in Grenzen.