29.11.2019, 11:22
(29.11.2019, 11:06)Sophie schrieb: Ich lese in Ihrem Link folgende Aussage zu dem Entlastungfreibetrag :Da muss ich nochmal in die Tiefe gehen....jetzt muss ich erst richtig frühstücken.
Jetzt steh ich offenbar auf dem Schlauch. So wie ich das lese betrifft die Regelung nur Arbeitnehmer, die vor Beginn des Kalenderjahres das 64. LJ vollendet haben.
Was ist denn mit den Jüngeren?
EL könne Sie mal aufklären, bitte?
Und bitte noch den Hinweis auf die Hotline bei der Barmer zu einer zweiten Arztmeinung. Ich finde den Thread gerade nicht.
BEK Hotline war im Thread zu Klartexters Telefonproblem erwähnt.