29.11.2019, 10:35
(29.11.2019, 10:25)Sophie schrieb: Okay, so wie UW es darstellte und der Bericht es bestätigt, muss man also die Steuern auf die Rentenbeiträge, die nun eigentlich unrechtmäßig (Stichwort Doppelbesteuerung) vom AG abgeführt werden, mittels der ESterklärung wieder zurückholen.
Das ist typisch Staat. Das könnte natürlich auch gleich abgezogen werden, vor der Besteuerung. Ist ja wohl keine individuelle Sache sondern eine des jeweiligen Jahressatzes. Da hofft man wohl auf die, die das versäumen.
Nein so ist es nicht! Wenn der Kritiker recht hat, bekommen Sie und alle anderen die doppelt gezahlten Steuern nie wieder zurück. Die RV-Beiträge unterlagen früher voll der Besteuerung und die daraus resultierenden Renten werden - zumindest teilweise - nochmals besteuert.
Mir ist schleierhaft, wie man eine solche Übergangsphase trotz ausdrücklicher Ermahnung des BVerfG so stümperhaft anlegen kann.