29.11.2019, 10:25
(29.11.2019, 10:17)leopold schrieb: Hier ist der Sachverhalt genau erklärt. Bin erst gerade dazu gekommen das zu lesen:
Bundesrichter hält Rentenbesteuerung für verfassungswidrig
Okay, so wie UW es darstellte und der Bericht es bestätigt, muss man also die Steuern auf die Rentenbeiträge, die nun eigentlich unrechtmäßig (Stichwort Doppelbesteuerung) vom AG abgeführt werden, mittels der ESterklärung wieder zurückholen.
Das ist typisch Staat. Das könnte natürlich auch gleich abgezogen werden, vor der Besteuerung. Ist ja wohl keine individuelle Sache sondern eine des jeweiligen Jahressatzes. Da hofft man wohl auf die, die das versäumen.