29.11.2019, 10:17
Hier ist der Sachverhalt genau erklärt. Bin erst gerade dazu gekommen das zu lesen:
Bundesrichter hält Rentenbesteuerung für verfassungswidrig
Zitat:Das bedeutet: Der Staat fördert die finanzielle Vorsorge fürs Alter, indem er sie weitgehend steuerfrei stellt, im Gegenzug besteuert er die Rentenzahlungen. Allerdings ist für die Umstellung eine längere Übergangszeit vorgesehen: Seit 2005 können die sogenannten Vorsorgeaufwendungen - also eigene Beiträge für die Altersvorsorge - als "Sonderausgaben" in steigendem Umfang steuerlich geltend gemacht werden, und zwar in Stufen von 2005 bis 2025. Waren 2005 nur 60 Prozent der Vorsorgeaufwendungen absetzbar, so werden es 2025, mit Ende der Übergangsfrist, 100 Prozent sein.
Im Gegenzug werden die Rentenbezüge schrittweise immer stärker besteuert. Das waren 2005 zunächst nur 50 Prozent der Rente, am Ende, 2040, sind es 100 Prozent. Allerdings ist die Übergangsfrist hierbei deutlich länger angelegt, nämlich bis 2040, erst dann sind Renten vollständig zu versteuern.
Hier setzt Kulosas Kritik an: "Es bedarf keiner komplizierten mathematischen Übungen", notierte der BFH-Richter, "um bei Angehörigen der heute mittleren Generation, die um 2040 in den Rentenbezug eintreten werden, eine Zweifachbesteuerung nachzuweisen." Zur Begründung führt Kulosa aus: "Denn diese Personen werden ihre Rentenbezüge in vollem Umfang versteuern müssen, können ihre Beiträge aber nur 15 Jahre lang - von 2025 bis 2039, und auch dann nur bis zum Höchstbetrag (...) - ohne prozentuale Beschränkung abziehen".
Bundesrichter hält Rentenbesteuerung für verfassungswidrig