29.11.2019, 09:58
(29.11.2019, 09:51)leopold schrieb: Ich zahle beispielsweise freiwillig in die RV ein, die Einzahlungen vermindern zu derzeit ca. 90% mein steuerpflichtiges Einkommen. Die spätere Rente daraus ist wiederum zu 90% steuerpflichtig.
Ja - das ist doch der Grundsatz der nachgelagerten Besteuerung.
Ganz einfach ausgedrückt: was ich einzahle ist steuerfrei, was ich später bekomme muß versteuert werden.