29.11.2019, 09:51
(29.11.2019, 09:45)UglyWinner schrieb: Von selbst passiert da m.w. nichts.
Altersvorsorgeaufwendungen, und das sind ja die RV-Beiträge der Arbeitnehmer, können steuerlich abgesetzt werden. Allerdings gibt es da auf einen Höchstbetrag.
Wenn man in seiner Einkommensteuererklkärung die Beträge richtig angibt (muß man ja nur vo9n der Bescheinigung des Arbeitgebers abschreiben) werden RV-Beiträge m.e. autoimatisch in der Besteuerung berücksichtigt.
Ich zahle beispielsweise freiwillig in die RV ein, die Einzahlungen vermindern zu derzeit ca. 90% mein steuerpflichtiges Einkommen. Die spätere Rente daraus ist wiederum zu 90% steuerpflichtig.