28.11.2019, 21:25
(28.11.2019, 21:04)Sophie schrieb: Wenn die Besteuerung verfassungswidrig ist, dann ist das Gesetz bis dahin kassiert. Die Frage ist allerdings, wie dann die Gleichbehandlung hinsichtlich der Besteuerung der Beamtenpensionen hergestellt werden soll. Quadratur des Kreises oder Pensionen auch nicht besteuern.
Es geht um die Übergangsregelung. RV-Beiträge, die früher bereits der Einkommensteuer unterlagen führen heute zu Rentenzahlungen, die nun teilweise nochmals besteuert werden. Das wurde wohl handwerklich nicht sauber gelöst. Dass Renten grundsätzlich in Zukunft zu versteuern sind, hat das BVerfG bereits entschieden.