21.09.2016, 11:18
(21.09.2016, 10:57)Admin schrieb: Letztendlich hat auch ein Schausteller das Recht auf einen anständigen Verdienst, ergo muss er seine Preise auch betriebswirtschaftlich kalkulieren.
http://sz.de/1.3037079
"Anständiger Verdienst"… Schöner Euphemismus… Für eine Doppelhaushälfte muß ein Normalbürger schon etwas mehr arbeiten als 17 Tage im Jahr, nicht?