31.10.2019, 19:21
(31.10.2019, 19:10)nomoi schrieb: Schutzbehauptung!
Trotz der Berichtspflichten (denen ich nicht widersprochen habe)
steht im Hintergrund das Klageerzwingungsverfahren!
Ach, um die Berichtspflichten geht es doch gar nicht. Es geht darum, dass Staatsanwälte den Weisungen ihrer Vorgesetzten unterworfen sind. Und im Zweifel ist das dann das dann der Landes- oder Bundesjustizminster. Und dann kommen Sie mit Ihrem Klageerzwingungsverfahren auch nicht weiter, denn das wird dann von höchster Stelle niedergebügelt. So einfach ist das.
Wir haben hier keine unabhängige Justiz, auch wenn von interessierter Seite oft und gerne das Gegenteil behauptet und auf das GG verwiesen wird. Aber in dem Fall zählt leider das GG nicht.