31.10.2019, 19:00
(31.10.2019, 18:51)nomoi schrieb: Falsch!
Gefährliches Halbwissen gibt es woanders, aber nicht bei mir.
Nein, ganz und gar nicht falsch. Sondern leider richtig.
Zitat:Staatsanwälte sind nicht unabhängig, sondern haben Berichtspflichten zu ihren Vorgesetzten (Oberstaatsanwälte, Leitende Oberstaatsanwälte, Generalstaatsanwälte) und müssen deren Weisungen folgen.
Nur Richtern wird in Art. 97 Grundgesetz (GG) Unabhängigkeit garantiert.
Quelle: LTO