06.03.2018, 10:06
(06.03.2018, 09:15)Udo schrieb: Es gab einen Unfall mit Todesfolge bei der Bundeswehr. Es passiert auch bei der Bundeswehr und nicht nur im normalen Leben. Aber
Lassen die Dienstvorschriften der Bundeswehr einen Munitionstransport bei Glatteis zu?
ZDv 34/260 (PDF )
Zitat:206. Der in der jeweiligen Situation vor Ort für den Transport Verant-Prinzipell ja nur muss jemand die Verantwortung dafür übernehmen.
wortliche bestimmt bei schlechten Straßen- und Sichtverhältnis-
sen, insbesondere bei Glatteis, Schneeglätte oder wenn die Sicht-
weite bei Nebel, Regen oder Schneefall weniger als 50 m beträgt,
ob die Fahrt begonnen bzw. ob der nächste geeignete Platz zum
Parken aufgesucht werden soll. Soll der Transport auf jeden Fall
durchgeführt werden, ist dies im Fahrauftrag einzutragen bzw. anzu-
ordnen.