28.08.2019, 12:38
(28.08.2019, 11:37)Ich_bins schrieb: Okay von meiner Seite ist jetzt alles mehrfach dargelegt worden. Der Rest wäre ein totes Pferd reiten.
So tot ist das Pferd nicht. Es fehlen noch einige Viechereien, wofür sie doch zuständig sind :
- So reiten wir auf dem Geschäftsverteilungsplan des Gerichts herum; da kann es schon vorkommen, daß durch Zufall (sic!) ein Verfahren einem bestimmten von der Vorsehung verwöhnten Richter 'zufällt';
- dieser Zufall mit späterer bevorzugter Beförderung zusammenfällt;
- dann gäbe es die Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaft gegenüber ihrer Vorgesetzten und indirekt letztlich dem Justizminister, dieser gegenüber seines die Richtlinien der Politik bestimmenen Ministerpräsidenten;
- erst dann oder auch schon gleich - was natürlich nie sein darf - gegenüber dem Pöbel von der Straße oder/und dem edlen vom Salon.
Bin kein Jurist, habe aber Fälle wie Max Strauß und Mollath samt Urteilsbegründung 'genossen'.
Der Herrgott hat einen großen Tiergarten