28.08.2019, 11:37
(28.08.2019, 11:30)Sophie schrieb: 1.) Wenn SIE den Sinn eines schriftlichen Urteils kennen würden, dann würden Sie sicher nicht darauf verzichten, ihn uns hier darzulegen.
2. ) Jetzt stellen Sie sich vor: Die Anwälte des Verurteilten haben so wenig juristische Kenntnisse (im Gegensatz zu Ihnen), dass sie doch bereits Rechtsmittel eingelegt haben, bevor die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt.
https://www.deutschlandfunk.de/toedliche...id=1041091
1.) Grundkenntnisse im Rechtsstaat müssen sie sich schon selber erarbeiten.
2.) Das sie nicht wissen, wann man wie Rechtsmittel einlegen kann, haben sie hier in mehreren Beiträgen unter Beweis gestellt. Ich schreib von:
Zitat:schrftliche Begründung des Rechtsmittels der Verteidigung
Okay von meiner Seite ist jetzt alles mehrfach dargelegt worden. Der Rest wäre ein totes Pferd reiten. Dazu bin ich nicht bereit. Da ist mir die Zeit viel viel zu schade.