28.08.2019, 11:01
(28.08.2019, 10:49)Sophie schrieb: 1.) Wenn Sie meinen, die Urteilsbegründung könnte Erhellenderes beitragen, dann behaupten Sie indirekt, dass alle öffentlich zusammengetragenen Fakten nicht der Wahrheit entsprechen.
2.) Selbst wenn, was Sie ja für möglich halten, der Angeklagte noch frei gesprochen wird - Sie tun so als käme es so gar nicht drauf an, ob jemand noch ein paar Monate oder Jahre zu Unrecht im Gefängnis verbringen muss. Nach Ihrer Auffassung kann ein Gericht offenbar nach Lust und Laune erst mal verurteilen - die nächste Instanz kann es ja wieder aufheben.
Nummerierung durch mich eingefügt
1.) Erkundigen sie sich erst einmal über den Sinn des schriftlichen Urteils. Ihr Satz sagt nur aus, dass sie den Inhalt und Zweck nicht verstanden haben bzw. ihn nicht wissen.
2.) Ich habe mich überhaupt nicht zum Inhalt der Urteils geäußert und meine persönliche Meinung im Forum dargelegt. Auch habe ich keine Aussage getroffen, ob dieser Prozess gemäß der Strafprozessordnung ablaufen ist. Übrigens wird die Verteidigung möglicherweise entsprechenden Rechtsmittel einlegen, wenn dies nicht so war. Dazu muss man aber erst einmal, die schrftliche Begründung des Rechtsmittels der Verteidigung abwarten.