28.08.2019, 10:10
(28.08.2019, 08:35)Ich_bins schrieb: Übrigens ist es ein Mindeststandard erst einmal die schriftliche Urteilsbegründung durchzulesen, bevor man sich eine private Meinung bilden kann. Die schriftliche Urteilsbegründung liegt noch gar nicht vor.
Der Urteilsspruch wurde doch begründet vor Gericht, oder? Und es waren Reporter anwesend, die diesen vernahmen und nun eben bewerten. Und aufgrund der Berichterstattung im Vorfeld wie über das Urteil, soll man sich keine Meinung bilden dürfen?
Das ist IHRE Privatmeinung.