16.08.2019, 10:35
(16.08.2019, 08:16)Ich_bins schrieb: Das ist Unsinn.
Die Verbüßung der Strafe wurde nur ausgesetzt. Das ist im den §§ 57, 57a StGB, §§ 454, 463 Abs. 3 StPO nachzulesen.
Ende des Disput über das Thema weil: ....
Jetzt erkläre ich Sie endgültig zum Forumssieger!
Mit großem Abstand führen Sie zum Gipfel der Dummheit
und ziehen schon ihre Flagge auf.
Ich verweise auf Ihren offensichtlichen Mangel an Anstand
und Sie antworten mit der Strafprozessordnung, ja geht´s noch!
Ihre Gedankenfür.z.e sind noch im Zimmer des Gerichtspräsidenten zu hören!