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Wohnen in Deutschland
#21

(14.08.2019, 17:31)UglyWinner schrieb:  Kann man tatsächlich als "Privatmensch" eine ihm gehörige Wohnung als Sozialwohnung anbieten (natürlich muß das "Amt" mitspielen)?
Hmmm - da müsste man mal überlegen, wie z.B. Wohnungen in schlechten Lagen ...

Weiß ich nicht, ob man das nach Gutdünken entscheiden bzw. beantragen kann.

Aber eines weiß ich: Die "Neue Heimat", das gewerkschaftseigene Wohnungsbauunternehmen ist ja mal pleite gegangen. Und dem gehörten jede Menge Sozialwohnungen. U.a. auch welche in SMÜ, die sog. "Neue-Heimat-Siedlung" gleich bei der Leonhard-Wagner-Schule. Und eine dieser Wohnungen hat sich mein Vater mal als Anlageobjekt gekauft. Und da war eben noch für zehn Jahre oder so Sozialbindung drauf.

Die erste Mieterin, die "mitgekauft" wurde, hat keine Probleme gemacht. Die war nämlich so gut wie nie da, hat immer pünktlich überwiesen und verbrachte ihre Zeit hauptsächlich auf einem Campingplatz am Plansee. Allerdings hat sich dann mal ein anderer Dauercamper gewundert, warum bei der seit drei Tagen die Außenbeleuchtung brennt und sie schon genauso lange regungslos mit einem Buch auf dem Schoß in ihrem Liegestuhl lag. Ganz einfach: Sie war an einem Gehirnschlag gestorben.

Und dann mietete das ein Typ, unglaublich fett, so ca. 150 kg Körpergewicht bei kaum 1,70 Körpergröße, der nur auf Krücken zum Einkaufen laufen konnte, weil seine Knie aufgrund des viel zu hohen Körpergewichts völlig kaputt waren. Da kaufte er dann einen Riesenkarton Knabberzeugs und stellte den links vom Fernsehsessel hin. Den Abfall schmiss er in einen Karton rechts neben dem Sessel. Und wenn der Abfallkarton voll war, auch sonstwohin.

Und er hat eben nicht bezahlt. Wir mussten dann eine Räumungsklage anstrengen, um den Typen da rauszukriegen. So mit allem drum und dran. Der Gerichtsvollzieher, der Schlüsseldienst, die Polizei, alle waren da, als das Urteil vollstreckt werden sollte, und haben ihn nach draußen verbracht. Da stand er dann und jammerte. "Wo soll ich denn nun hin?" "Keine Ahnung", sagte der Polizist, "aber auf jeden Fall nicht zurück in diese Wohnung". Dann hat er sich ein Taxi gerufen. Und das letzte, was ich von ihm gehört habe, war, wie er zum Taxifahrer sagte "Fahren Sie mich nach Augsburg zur Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage". Also zu den Mormonen.

Nein, nicht ganz das letzte. Ein paar Wochen später war ich zufällig nochmal in SMÜ. Und da habe ich ihn an einer Bushaltestelle warten gesehen. Er war also wieder zurückgekommen und schien dort doch wieder irgendwo Unterschlupf gefunden zu haben. Hat mich aber nicht weiter intertessiert. Hauptsache er war raus aus der Wohnung. Eine Menge Schulden hat er uns natürlich hinterlassen. Und man kann sich dann natürlich gegen so einen auch problemlos einen 30 Jahre lang gültigen vollstreckbaren Titel besorgen. Kostet halt was beim Gericht. Aber der hatte nichts und kommt (falls er noch lebt, was ich eher für unwahrscheinlich halte) sehr wahrscheinlich nie wieder zu was. Außer er gewinnt zufällig im Lotto. Aber dann musst du als Gläubiger das erst mal mitkriegen, um ihm dann den Gerichtsvollzieher auf den Hals zu hetzen. Du müsstest ihn also überwachen, aber wie? Also besser Schwamm drüber, auf das Geld verzichten und sich freuen, dass man den losgeworden ist.

Er hätte uns das nämlich noch viel schwerer machen können, aber das hatte er intellektuell nicht drauf. Wenn du nämlich z.B. drei Monatsmieten schuldig bist, hast aber nur das Geld für eine, dann darfst du nie die eine Miete einfach so mit dem Betreff "Miete" überweisen. Dann wird das nämlich auf die neueste Forderung verrechnet und das Mahnverfahren läuft weiter. Du musst auf die älteste der offenen Mieten zahlen und das im Verwendungszweck ausdrücklich angeben (z.B. "Miete Juni 2019", wenn du Juli und August nicht bezahlen kannst). Dann muss der Vermieter nämlich ein neues Mahnverfahren anfangen, das alte hat sich dann erledigt. So gewinnst du Zeit. Aber diesen und andere Tricks kannte der zum Glück nicht.

Die Wohnung war dann in einem fürchterlichen Zustand. Meine Mutter hat erstmal geheult, als sie das gesehen hat. Aber es hat dann doch nur zwei oder drei Tage gedauert, sie mit vereinten Kräften einigermaßen wieder in Ordnung zu bringen.

Mit sowas muss man aber beim Vermieten immer rechnen, das ist nicht unbedingt ein Sozialwohnungsproblem. Mietnomaden gibt es in jeder Preislage und mit oder ohne Wohnberechtigungsschein.
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#22

(14.08.2019, 21:51)PuK schrieb:  [...]

Mit sowas muss man aber beim Vermieten immer rechnen, das ist nicht unbedingt ein Sozialwohnungsproblem. Mietnomaden gibt es in jeder Preislage und mit oder ohne Wohnberechtigungsschein.

Aus diesem Grunde habe ich auch keine zu vermietende Wohnung mehr. Es gibt Investitionen mit ähnlicher Rendite - aber weniger Ärger.
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#23

(15.08.2019, 08:04)UglyWinner schrieb:  Aus diesem Grunde habe ich auch keine zu vermietende Wohnung mehr. Es gibt Investitionen mit ähnlicher Rendite - aber weniger Ärger.

Schreib mir bitte eine PN und verrate mir genaueres.
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#24

(14.08.2019, 17:31)UglyWinner schrieb:  Kann man tatsächlich als "Privatmensch" eine ihm gehörige Wohnung als Sozialwohnung anbieten (natürlich muß das "Amt" mitspielen)?
Hmmm - da müsste man mal überlegen, wie z.B. Wohnungen in schlechten Lagen ...
Zitat:Begriff

Sozialwohnungen sind öffentlich geförderte Wohnungen. Öffentlich gefördert sind Wohnungen, deren Bau mit öffentlichen Mitteln finanziert ist. Wohnungen, die nach dem 20.6.1948 bezugsfertig geworden sind, unterliegen einer Belegungs- und Preisbindung.

Quelle 

Damit gibt es keine Umwandlung einer Privatwohnung, die nicht mit öffentlichen Mittel gefördert wurde, in eine Sozialwohnung.

Man muss Sozialwohnung und Wohngeld unterscheiden.

Wohngeld bei Eigentumswohnung 
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#25

(14.08.2019, 21:51)PuK schrieb:  Und dann mietete das ein Typ, unglaublich fett, so ca. 150 kg Körpergewicht bei kaum 1,70 Körpergröße, der nur auf Krücken zum Einkaufen laufen konnte, weil seine Knie aufgrund des viel zu hohen Körpergewichts völlig kaputt waren. Da kaufte er dann einen Riesenkarton Knabberzeugs und stellte den links vom Fernsehsessel hin. Den Abfall schmiss er in einen Karton rechts neben dem Sessel. Und wenn der Abfallkarton voll war, auch sonstwohin.

Ehrlich, aber dieses Risiko kann man deutlich minimieren. Wir vermieten ja einiges, hatten aber noch nie größere Probleme und erst recht keinen Mietnomaden. Der Typ wie oben beschrieben hätte von uns keine Wohnung bekommen. Vor kurzem war bei uns wieder eine 3-Zi. Wohnung frei. Unter den Interessenten auch eine sehr nette, alleinstehende Frau mit Gehbehinderung. Die Wohnung liegt im ersten Stock und somit war klar, dass das für Sie und somit irgendwann für uns ein Problem werden würde. Sie hat die Wohnung deshalb nicht bekommen.

Am besten man macht sich mit den in Frage kommenden Mietern (nach der ersten Vorauswahl) eine Liste:

  1. Aktuelle Schufa-Auskunft (nicht älter als 6 Monate).
  2. Verdienstübersicht der letzten 3 Monate (aufpassen, ob auf der VÜ ein Austrittsdatum steht!).
  3. Schriftliche Bestätigung des Vormieters, dass es keine Probleme gab.
  4. Grundsätzlich nicht an Alleinerziehende vermieten. Da kannst Du nichts mehr pfänden, weil die Freibeträge entsprechend hoch sind.
  5. Passt der/die Interessent zur Wohnung / zum Haus? 
  6. Und natürlich noch eine Portion gesunder Menschenkenntnis.
Bei uns ist es so, dass meine Frau und ich eigentlich immer gleicher Meinung sind, wer das Rennen gemacht hat. 

Martin
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#26

(15.08.2019, 10:30)Martin schrieb:  Ehrlich, aber dieses Risiko kann man deutlich minimieren. Wir vermieten ja einiges, hatten aber noch nie größere Probleme und erst recht keinen Mietnomaden. Der Typ wie oben beschrieben hätte von uns keine Wohnung bekommen. Vor kurzem war bei uns wieder eine 3-Zi. Wohnung frei. Unter den Interessenten auch eine sehr nette, alleinstehende Frau mit Gehbehinderung. Die Wohnung liegt im ersten Stock und somit war klar, dass das für Sie und somit irgendwann für uns ein Problem werden würde. Sie hat die Wohnung deshalb nicht bekommen.

Am besten man macht sich mit den in Frage kommenden Mietern (nach der ersten Vorauswahl) eine Liste:

  1. Aktuelle Schufa-Auskunft (nicht älter als 6 Monate).
  2. Verdienstübersicht der letzten 3 Monate (aufpassen, ob auf der VÜ ein Austrittsdatum steht!).
  3. Schriftliche Bestätigung des Vormieters, dass es keine Probleme gab.
  4. Grundsätzlich nicht an Alleinerziehende vermieten. Da kannst Du nichts mehr pfänden, weil die Freibeträge entsprechend hoch sind.
  5. Passt der/die Interessent zur Wohnung / zum Haus? 
  6. Und natürlich noch eine Portion gesunder Menschenkenntnis.
Bei uns ist es so, dass meine Frau und ich eigentlich immer gleicher Meinung sind, wer das Rennen gemacht hat. 

Martin
Ach, nicht an Alleinerziehende vermieten? Da zeigt sich mal wieder der Heuchler mit der angeblich sozialen Ader. Zwinker
Ich nehme an Sie nehmen auch keine H4ler?

Sie haben noch vergessen: Nicht an Ausländer, vor allem keine aus einem bestimmten Kulturkreis!
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#27

(15.08.2019, 10:30)Martin schrieb:  Ehrlich, aber dieses Risiko kann man deutlich minimieren. Wir vermieten ja einiges, hatten aber noch nie größere Probleme und erst recht keinen Mietnomaden. Der Typ wie oben beschrieben hätte von uns keine Wohnung bekommen. Vor kurzem war bei uns wieder eine 3-Zi. Wohnung frei. Unter den Interessenten auch eine sehr nette, alleinstehende Frau mit Gehbehinderung. Die Wohnung liegt im ersten Stock und somit war klar, dass das für Sie und somit irgendwann für uns ein Problem werden würde. Sie hat die Wohnung deshalb nicht bekommen.

Am besten man macht sich mit den in Frage kommenden Mietern (nach der ersten Vorauswahl) eine Liste:

  1. Aktuelle Schufa-Auskunft (nicht älter als 6 Monate).
  2. Verdienstübersicht der letzten 3 Monate (aufpassen, ob auf der VÜ ein Austrittsdatum steht!).
  3. Schriftliche Bestätigung des Vormieters, dass es keine Probleme gab.
  4. Grundsätzlich nicht an Alleinerziehende vermieten. Da kannst Du nichts mehr pfänden, weil die Freibeträge entsprechend hoch sind.
  5. Passt der/die Interessent zur Wohnung / zum Haus? 
  6. Und natürlich noch eine Portion gesunder Menschenkenntnis.
Bei uns ist es so, dass meine Frau und ich eigentlich immer gleicher Meinung sind, wer das Rennen gemacht hat. 

Martin

Das machen viele Vermieter. Es ist Standard auf dem Wohnungsmarkt. Ein Vermieter ist nun mal kein Sozialamt.

Dank der Erklärung weis ich jetzt den Unterschied zwischen Standard und Standard. Thumbup1
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#28

(15.08.2019, 13:33)Ich_bins schrieb:  Das machen viele Vermieter. Es ist Standard auf dem Wohnungsmarkt. 

[...]

Bestimmt nicht. Denn sonst würden viele dubiose potentielle Mieter keine Mietwohnung mehr bekommen.
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#29

(15.08.2019, 10:30)Martin schrieb:  Ehrlich, aber dieses Risiko kann man deutlich minimieren. (...)
  1. Aktuelle Schufa-Auskunft (nicht älter als 6 Monate).
  2. Verdienstübersicht der letzten 3 Monate (aufpassen, ob auf der VÜ ein Austrittsdatum steht!).
  3. Schriftliche Bestätigung des Vormieters, dass es keine Probleme gab.
  4. Grundsätzlich nicht an Alleinerziehende vermieten. Da kannst Du nichts mehr pfänden, weil die Freibeträge entsprechend hoch sind.
  5. Passt der/die Interessent zur Wohnung / zum Haus? 
  6. Und natürlich noch eine Portion gesunder Menschenkenntnis.

Naja, vermietet an ihn hat das mein Vater ganz alleine. Mich hat er erst zur Hilfe geholt, als es darum ging, den Mann da wieder rauszukriegen.

Und Vorsicht bei schriftlichen Bestätigungen des Vorvermieters. Die bestätigen dir gerne alles, wenn sie jemanden loshaben wollen. (Habe ich während meiner Tätigkeit bei einer Hausverwaltung gelernt. So was ist nichts wert.)
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#30

(15.08.2019, 18:06)PuK schrieb:  Naja, vermietet an ihn hat das mein Vater ganz alleine. Mich hat er erst zur Hilfe geholt, als es darum ging, den Mann da wieder rauszukriegen.

Und Vorsicht bei schriftlichen Bestätigungen des Vorvermieters. Die bestätigen dir gerne alles, wenn sie jemanden loshaben wollen. (Habe ich während meiner Tätigkeit bei einer Hausverwaltung gelernt. So was ist nichts wert.)

Muss man natürlich auch zu lesen wissen. Eine Bestätigung über ein 10jähriges Mietverhältnis ist brauchbar, eine über 2 Jahre eher verdächtig. Im Laufe der Zeit entwickelt man regelrecht einen Instinkt dafür.

Martin
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