15.08.2019, 18:06
(15.08.2019, 10:30)Martin schrieb: Ehrlich, aber dieses Risiko kann man deutlich minimieren. (...)
- Aktuelle Schufa-Auskunft (nicht älter als 6 Monate).
- Verdienstübersicht der letzten 3 Monate (aufpassen, ob auf der VÜ ein Austrittsdatum steht!).
- Schriftliche Bestätigung des Vormieters, dass es keine Probleme gab.
- Grundsätzlich nicht an Alleinerziehende vermieten. Da kannst Du nichts mehr pfänden, weil die Freibeträge entsprechend hoch sind.
- Passt der/die Interessent zur Wohnung / zum Haus?
- Und natürlich noch eine Portion gesunder Menschenkenntnis.
Naja, vermietet an ihn hat das mein Vater ganz alleine. Mich hat er erst zur Hilfe geholt, als es darum ging, den Mann da wieder rauszukriegen.
Und Vorsicht bei schriftlichen Bestätigungen des Vorvermieters. Die bestätigen dir gerne alles, wenn sie jemanden loshaben wollen. (Habe ich während meiner Tätigkeit bei einer Hausverwaltung gelernt. So was ist nichts wert.)