15.04.2021, 13:46
Der Mietdeckel des Berliner Senats ist verfassungswidrig. Da es ein Bundesgesetz gibt, darf das Land es nicht regeln. Die Gesetzgebungsbefugnis liegt ausschließlich
bei Bund. Da das Gesetz nichtig ist, können die Vermieter von den Mieter Nachzahlungen, gemäß den gesetzlichen Regelungen des Bundes einfordern.
Bei der jetzigen Krise (Kurzarbeit usw.) werden wohl nicht alle die Nachzahlungen leisten können.
Da CDU und FDP gegen einen Mietdeckel sind, wird es wohl erst wieder einen Anlauf geben, wenn Rot-Rot-Grün im Bund eine Mehrheit haben.
Die AfD Postion war auf die Schnelle nicht herauszubekommen.
bei Bund. Da das Gesetz nichtig ist, können die Vermieter von den Mieter Nachzahlungen, gemäß den gesetzlichen Regelungen des Bundes einfordern.
Bei der jetzigen Krise (Kurzarbeit usw.) werden wohl nicht alle die Nachzahlungen leisten können.
Da CDU und FDP gegen einen Mietdeckel sind, wird es wohl erst wieder einen Anlauf geben, wenn Rot-Rot-Grün im Bund eine Mehrheit haben.
Die AfD Postion war auf die Schnelle nicht herauszubekommen.