29.10.2019, 09:03
(29.10.2019, 08:57)Sophie schrieb: Ich greife das Thema nochmal auf (über die Verlinkung kann zum Beitrag von @forest, der es eingestellt hat, zurückgegangen werden)
weil heute ein großer Artikel in derAA (leider ein Plus-Artikel) ist, der belegt, dass auch das Augsburger FA so verfährt und dass es offenbar durchaus gängige Praxis ist, dass nach Ansicht des Finanzamts zu billig vermieteter Wohnraum dazu führt, dass die Werbungskosten bei der Einkommenssteuer für diese Wohnung gekürzt wird. Die Grenze sieht das FA schon bei 66% der ortüblichen Durchschnittsmiete, wobei es offenbar wenig differenziert, wo die Wohnung liegt, welchen Standard sie hat etc. Im vorliegenden Fall wurden 6,87 €/qm für eine unsanierte Wohnung mit Gasöfen als zu billig erachtet.
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Diese Vergleichsmiete wird auch angesetzt bei der Einkommensteuererklärung.
Geringere Mieteinnahmen werden rechnerisch angehoben auf diese Vergleichsmieten
und aus dem höheren Betrag wird die Steuer berechnet und gefordert.