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Wohnen in Deutschland
#81

(29.10.2019, 09:03)nomoi schrieb:  Diese Vergleichsmiete wird auch angesetzt bei der Einkommensteuererklärung.
Geringere Mieteinnahmen werden rechnerisch angehoben auf diese Vergleichsmieten
und aus dem höheren Betrag wird die Steuer berechnet und gefordert.

Und warum ist das so?
Es soll dem Mißbrauch zwischen "guten Bekannten" und "Verwandten" vorgebeut werden - nämlich denen eine Mietwohnung fast "geschenkt" zu überlassen und die Unkosten von der Steuer voll abzuziehen.
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#82

(29.10.2019, 09:19)Sophie schrieb:  Ah so, das wusste ich nicht. Danke, das ist interessant.

Also man zahlt ESt für mehr als man eingenommen hat UND kriegt weniger Webekosten angerechnet?

Das wird ja immer toller.

Ein Nachbar meiner Tochter, habe wohl etwas mehr Geld zur Verfügung als der "Durchschnitt,"
hat auch ein sozialeres Herz als der "Durchschnitt", hat in MUC Whg. geerbt, diese angeblich günstig vermietet
und wurde mit 3 Vergleichsmieten dem Steuerbescheid beigefügt, höher veranlagt!
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#83

(29.10.2019, 09:33)UglyWinner schrieb:  Und warum ist das so?
Es soll dem Mißbrauch zwischen "guten Bekannten" und "Verwandten" vorgebeut werden - nämlich denen eine Mietwohnung fast "geschenkt" zu überlassen und die Unkosten von der Steuer voll abzuziehen.

und wegen des unterstellten Mißbrauchs ....
und weil nur von "guten Bekannten" günstigere Miete verlangt wird ....
wird gar Einkommen angerechnet, das nicht vorliegt.

Ich hoffe nur, dass du das auch sehr verwerflich findest!
Das ist doch der Tod für sozialen Wohnungsbau??
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#84

Tja, was es nicht alles gibt....

Andere Beispiele von haarsträubenden Ungerechtigkeiten in manchen Gesetzen/Verordnungen:

Es ist z.B. möglich beim Antrag auf Wohngeld oder anderer Sozialleistungen einen Unterhaltsanspruch als fiktives Einkommen zu berücksichtigen, obwohl nie ein Cent geflossen ist. Betrifft in erster Linie Alleinerziehende. Das ist bitter.

Bei der Rentenberechnung wird automatisch eine eigene kapitalbildende Altersvorsorge von 4 % des Jahreseinkommens vorausgesetzt, ob man jemals eine hatte oder nicht. Kennt man als sog. Riesterfaktor (vielen Dank, Herr Riester!), der sich dann eben lebenslang mindernd auf die Rente auswirkt.


My
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#85

(29.10.2019, 10:18)EvaLuna schrieb:  Tja, was es nicht alles gibt....

Andere Beispiele von haarsträubenden Ungerechtigkeiten in manchen Gesetzen/Verordnungen:

Es ist z.B. möglich beim Antrag auf Wohngeld oder anderer Sozialleistungen einen Unterhaltsanspruch als fiktives Einkommen zu berücksichtigen, obwohl nie ein Cent geflossen ist. Betrifft in erster Linie Alleinerziehende. Das ist bitter.

Bei der Rentenberechnung wird automatisch eine eigene kapitalbildende Altersvorsorge von 4 % des Jahreseinkommens vorausgesetzt, ob man jemals eine hatte oder nicht. Kennt man als sog. Riesterfaktor (vielen Dank, Herr Riester!), der sich dann eben lebenslang mindernd auf die Rente auswirkt.


My

Ich dachte, wenn kein Unterhalt gezahlt wird, gibt es einen über das Unterhaltsvorschussgesetz?

Das mit der LV ist doch nicht wahr? Oder doch? SPD halt. Noch Fragen?
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#86

(29.10.2019, 10:53)Sophie schrieb:  Ich dachte, wenn kein Unterhalt gezahlt wird, gibt es einen über das Unterhaltsvorschussgesetz?
Nicht jede® möchte Unterhaltsvorschuss beantragen. Das kann unterschiedliche Gründe haben.
Es braucht einen Titel, Forderungen an den Unterhaltspflichtigen bleiben 30 Jahre bestehen.
Das bedeutet Stress, vor allem für Frauen, die vlt. noch Wert auf einen guten Umgang des Vaters
mit den Kindern legen.
Manche zahlen auch unregelmäßig oder versprechen immer wieder, sie zahlen "bald" wieder oder mehr.

Auch bei (erneuter) Heirat muss der U-Vorschuss wieder zurückgezahlt werden ab Datum der Eheschließung.
Da gibt es manchmal böse Überraschungen von hohen Rückforderungen des Amtes, weil das nicht jedem bewußt ist bzw. sie haben die Regeln nicht gelesen.

Da frage ich mich schon, warum jetzt der neue Ehepartner voll für den Unterhalt der nicht leiblichen Kinder zuständig
ist? Kein Wunder, dass so viele Alleinerziehende dann auch allein und arm bleiben. Zwinker

Beim ALG II Bezug wird der U-Vorschuss sowieso mit den Leistungen verrechnet genauso wie das Kindergeld.

Und zusammen leben mit einem neuen Partner hat zur Folge, dass das Einkommen des anderen voll angerechnet,
egal ob verheiratet oder nicht. (Zahnbürsten- Bett- und Kleiderschrankkontrollen gibt es leider immer noch).
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#87

PS: Dadurch passiert es eben, dass Leute aus dem dringend notwendigen Wohngeld (bei den hohen Mieten!) rausfallen, da eben fiktiv der Unterhalt angerechnet wird.

Ich kenne eine alleinerziehende Frau mit mehreren Kindern, die nie Soziallleistungen beantragt hatte, immer gearbeitet hat. Der Vater lebt im Ausland und schickt halt ab und zu mal Geld. Unmöglich für ihn für alle Kinder den vollen Satz zu zahlen.
Nun wollte sie doch mal Wohngeld beantragen. Prompt wurde ihr der normale Unterhalt pro Kind als Einkommen angerechnet, also nicht das was der Vater tatsächlich bezahlt hat. Nix war's mit Wohngeld.
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#88

(29.10.2019, 09:41)nomoi schrieb:  und wegen des unterstellten Mißbrauchs ....
und weil nur von "guten Bekannten" günstigere Miete verlangt wird ....
wird gar Einkommen angerechnet, das nicht vorliegt.

Ich hoffe nur, dass du das auch sehr verwerflich findest!
Das ist doch der Tod für sozialen Wohnungsbau??

Sagen wir mal so: es ist nicht verwerflich wenn ein Gesetz angewandt wird. Es ist eher verwerflich wenn nachweislich schlechte Gesetze, und da gibt es doch wohl einige, nicht novelliert werden. Das ist er Ansatzpunkt.
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#89

(29.10.2019, 18:50)UglyWinner schrieb:  Sagen wir mal so: es ist nicht verwerflich wenn ein Gesetz angewandt wird. Es ist eher verwerflich wenn nachweislich schlechte Gesetze, und da gibt es doch wohl einige, nicht novelliert werden. Das ist er Ansatzpunkt.

Sophie hat eben an anderer Stelle geschrieben:  "Das ist wohl eine sprachliche Feinheit"
das passt auch hier.

Die ordnungsgemäße Anwendung habe ich auch nicht verurteilt.
"Don´t shoot the messenger" jedoch in diesem Fall den Gesetzgeber.
Roger?
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#90

(29.10.2019, 19:08)nomoi schrieb:  Sophie hat eben an anderer Stelle geschrieben:  "Das ist wohl eine sprachliche Feinheit"
das passt auch hier.

Die ordnungsgemäße Anwendung habe ich auch nicht verurteilt.
"Don´t shoot the messenger" jedoch in diesem Fall den Gesetzgeber.
Roger?
Roger!
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