(14.09.2019, 12:25)UglyWinner schrieb: Kann mir nicht vorstelle, daß das Bestand haben wird (natürlich nur wenn man sich wehrt).
Ich greife das Thema nochmal auf (über die Verlinkung kann zum Beitrag von @forest, der es eingestellt hat, zurückgegangen werden)
weil heute ein großer Artikel in der
AA (leider ein Plus-Artikel) ist, der belegt, dass auch das Augsburger FA so verfährt und dass es offenbar durchaus gängige Praxis ist, dass nach Ansicht des Finanzamts zu billig vermieteter Wohnraum dazu führt, dass die Werbungskosten bei der Einkommenssteuer für diese Wohnung gekürzt wird. Die Grenze sieht das FA schon bei 66% der ortüblichen Durchschnittsmiete, wobei es offenbar wenig differenziert, wo die Wohnung liegt, welchen Standard sie hat etc. Im vorliegenden Fall wurden 6,87 €/qm für eine unsanierte Wohnung mit Gasöfen als zu billig erachtet.
Der Vermieter hat nun die Miete von voher 320 Euro auf 420 Euro angehoben, damit er nicht auf seinen Kosten sitzen bleibt. Verständlich, aber woh nicht im Sinn des Mietmarktes bzw. im Sinn von Mietern, die auf günstige Wohnungen angewiesen und froh sind, wenn sie einen sozialen Vermieter finden.
Das Hauptproblem für das FA dürfte in dem Konstrukt liegen, dass Vermierter an Familienangehörige zu weit unter dem Marktwert liegenden Preisen vermieten (dem FA also Steuer aus Einnahmen an der möglichen Miete entgeht) aber die Werbungskosten voll absetzen wollen. Ein Steuersparmodell sozusagen. Das ist auch irgendwie nachvollziehbar.
Trotzdem könnte man da ja unterscheiden, oder? Im einen Fall, liegt der Steuerausfall ja wohl auch im Interesse des Staates, der sonst anderweitig wieder Miete aufstocken müsste.