18.06.2019, 19:49
Wie kurzsichtig gedacht, nur gelegentlich zahlen zu wollen.
Die AB soll und wird "vorgehalten," muss also verkehrstauglich sein auch dann,
wenn man diese kaum benützt und den Fall, wenn man nur 1-2 x in den Urlaub fährt.
Die AB soll und wird "vorgehalten," muss also verkehrstauglich sein auch dann,
wenn man diese kaum benützt und den Fall, wenn man nur 1-2 x in den Urlaub fährt.