07.07.2019, 22:12
(07.07.2019, 21:40)Donnerwetter schrieb: Laut Informationen eines Bekannten kann von bestehenden Verträgen schon zurückgetreten werden gegen entsprechende Finanzen.
Fragen Sie doch den Bekannten was er versteht unter: gegen entsprechende Finanzen,
ich versteh den Teil nicht.
Verträge können ..... selbstverständlich ... unter Umständen ..., beendet werden.
z.B. einvernehmlich durch Kündigung, wenn ein Rücktrittsvorbehalt vereinbart, wenn Irrtum vorliegt ...
Ansonsten muss man sich beim Abschluss einig sein, sich drauf verlassen,
dass gegenseitige Verpflichtungen eingehalten werden.