08.10.2019, 08:01
(07.10.2019, 22:01)Der Seher schrieb: Gibts derartiges auch in "BGBs" anderer Länder.
Ein nationales Ding bringt nichts. Dann würde die Bundesliga international noch weiter abgehängt.
Es gehörte halt eindeutiger geregelt (und vor allem bezahlt), dann wäre auch der § 138 BGB kein Problem.
Dass Spieler, die zurücktreten wollen aus der Nationalmannschaft, zwangsverpflichtet werden können und dann Sperren für ihre Vereine erhalten, ist ein Unding (Franck Ribery).
Wenn die Franzosen tatsächlich auf einer Anreise von Hernandez bestehen... es ist halt ein Missbrauch eines ohnehin wackeligen Rechts. Die französischen Ärzte wollen mal einen Blick auf das Knie werfen. Geht's no? Es kann ja wirklich nicht sein, dass da auch noch die Ärzte der Nationalmannschaft was zu sagen haben können. Der Spieler hat, so weit ich weiß, freie Arztwahl. Eine solche Reise auf sich nehmen zu müssen, um sich quasi eine Krankschreibung abzuholen ist ja wohl selbst krank.