07.10.2019, 20:01
(07.10.2019, 19:37)UglyWinner schrieb: Sehe ich auch so - und, obwohl ich den Vertragstext nicht kenne muß ich davon ausgehen, daß Abstellungen genauestens geregelt sind.
Die sog. Abstellungspflicht ist ein sehr heißes Eisen und steht auf tönernen Füßen. Im Regelfall arrangieren sich die abstellenden Vereinen mit den anfordernden Nationalmannschaften, weil es in ihrem eigenen Interesse ist, wenn sich die Spieler international präsentieren können.
Zitat:Sollte der FC Bayern oder ein anderer Verein es wirklich darauf anlegen, könnte sogar das Abstellungssystem der FIFA an sich gekippt werden. Viele Rechtsexperten sehen die Abstellungspflicht als sittenwidrig im Sinne des Paragrafen 138 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) an.
Denn juristisch könnte man ohne entsprechende Entlohnung der Profis bei der Nationalmannschaft von einer "nicht gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung" sprechen. Dieser müsste der Verein als Arbeitgeber des Spielers aber zustimmen.
Entzieht er diese Zustimmung, ist er rechtlich zu nichts verpflichtet. Der Verein bezahlt und versichert den Spieler (Nationalteam-Prämien zählen nicht, sie werden rechtlich als freiwillige Leistungen angesehen), die Nationalmannschaft zieht den Nutzen aus seinen Einsätzen, während der Klub die möglichen Nachteile hat – zum Beispiel eventuelle Verletzungen.
https://www.sport1.de/fussball/dfb-team/...fen-drohen