17.06.2019, 22:12
(17.06.2019, 20:43)FCAler schrieb: Wie fast immer, der Beschuldigte macht keine Angaben.
Damit tut er das einzig richtige. Der Polizei gegenüber keinerlei Angaben zur Sache zu machen, wird einem jeder Anwalt raten, und zwar egal, ob an den Vorwürfen etwas dran ist oder nicht. Die Gefahr, sich dabei um Kopf und Kragen zu reden, ist viel zu groß und vor Gericht ist es immer noch früh genug, um auszusagen. Obwohl man auch dort das Recht hat, die Aussage zu verweigern.