20.05.2019, 21:27
(20.05.2019, 20:58)PuK schrieb: Noch einer, der das "überragende öffentliche Interesse" nicht verstanden hat. Das ist regelmäßig nur eines des deutschen Staats, z.B., wenn es wie oben schon gesagt um die Hinterziehung deutscher Steuern geht. Österreichische Innenpolitik fällt nicht darunter. Es hätte genügt, die entsprechenden Entscheidungen des BVerfG zu googeln.
Ja, das wird interessant. Das wird dann auf PornHub zu besichtigen sein, wegen der vielen Nutten.
Das ist ja das Spannende an diesem Vorgang. Wenn hier das öffentliche Interesse überwiegt, dann ist ab sofort (fast) jede politische Unterredung für „Whistleblower“ & Co. straffrei aufzunehmen. Und kurz vor den Wahlen machen dann die Buchhalter ihre Quote, wessen „Film“ zum Sturz des Protagonisten führt.
Martin