20.05.2019, 21:00
(20.05.2019, 11:37)Klartexter schrieb: Lass es doch einfach die zuständigen Behörden entscheiden, ob hier eine Straftat vorliegt. Dort sitzen Leute, die mit den Gesetzen bestens vertraut sind und auch die Spielräume kennen, im Gegensatz zu Dir und mir.
Er will sich mit seinem juristischen Halbwissen halt etwas hervortun, dabei hat sich das BVerfG mit solchen Fragen längst auseinandergesetzt. SZ und Spiegel sind natürlich gemäß der geltenden Rechtsprechung vorgegangen. Stand ja alles bereits am Samstag in der SZ.