20.05.2019, 18:48
(20.05.2019, 17:48)Sophie schrieb: Ganz interessante Ausführungen zu den strittigen Punkten auch mit Hinweis auf Wallraff.Habe ich mir jetzt durchgelesen. Schwierige Sachlage, aber ich denke das könnte passen:
Quelle nicht so ganz eindeutig aber wohl seriös:
http://www.juristische-ruhr.de/ablage/13...lismus.pdf
Zitat:Dem investigativenJournalist ist es nach § 201 Abs. 2 StGB auch verboten, dass von dritter Seite unbefugt abgehörte Wort zu veröf-fentlichen. Die Tat ist mit Blick auf die Pressefreiheit aber nur straf-bar, wenn die Veröffentlichung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen. Die Strafbarkeit entfällt, wenn die Veröffentlichung überragender öffentlicher Interessen dient.
Ganz anders würde es allerdings aussehen, wenn Journalisten sich selbst Material illegal beschaffen würden.
Das könnte man auch bei Wallraff so sehen, aber er hat meines Wissens noch nie einen Prozess in letzter Instanz verloren, obwohl es unzählige Klagen gab. Selten wurde ein Vergleich geschlossen. Der Springer-Verlag ging bis zum BVerfG (Urteil von 1984 betr. BILD) und es blieb bei einer Rüge.
Zitat:Im selben Jahr fand die von der Axel Springer AG eingeleitete Prozess-Serie, die der Repression des Werks diente, ein Ende. Der Bundesgerichtshof entschied weitgehend zu Gunsten Wallraffs.[8] Dagegen legte die Axel Springer AG eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. In seinem Grundsatzurteil vom 25. Januar 1984[9] rügte dieses aber lediglich die teils wörtliche Schilderung einer Redaktionskonferenz.
Zitat:Wallraff wurde durch seine Recherchemethoden, bei denen er sich meist mit anderer Identität in das unmittelbare Kernumfeld des Reportage-Ziels einschleuste, international bekannt. So entstanden Dokumentationen, die aufgrund von persönlichem Erleben soziale Missstände anprangerten und versuchten, neue Einblicke in die Funktionsweise der Gesellschaft zu vermitteln.
Die auf diese Weise betroffenen Personen oder Firmen kritisierten, dass Wallraff ihr Persönlichkeitsrecht oder Betriebsgeheimnisse verletzt habe, und versuchten die Veröffentlichung seiner Rechercheergebnisse oftmals juristisch zu unterbinden. Die Gerichte, die darüber zu urteilen hatten, stuften Wallraffs Vorgehen als legal ein und begründeten ihre Urteilsfindung mit der Pressefreiheit sowie dem Interesse der Allgemeinheit an Bereichen, die die öffentliche Meinungsbildung betreffen.
Wallraff
Zitat:„[…] man muss sich verkleiden, um die Gesellschaft zu demaskieren, muss täuschen und sich verstellen, um die Wahrheit herauszufinden.“– Günter Wallraff: Vorwort zu Ganz unten, 1985