20.05.2019, 09:53
(20.05.2019, 09:38)Sophie schrieb: Da stimme ich Dir zu. Ich finde es eher seltsam, dass, nur weil es den Richtigen getroffen hat und tatsächlich Unerhörtes dokumentiert wurde, völlig außen vor bleiben soll, wie agiert wird. Ist so wie bei der Polizei. Folter ist halt nunmal verboten auch wenn sie im Einzelfall wünschenswerte Ergebnisse liefern kann/könnte.
Danke.
@Klartexter: Von wegen "Jurakenntnisse nicht so toll"... Du kannst ja mal googeln nach "BVerfG § 201 StGB überragendes allgemeines Interesse".
Das "überragende allgemeine Interesse" bezieht sich nur auf Interessen des deutschen Staats, nicht eines anderen Landes (wenn es also z.B. um die Hinterziehung von deutschen Steuern geht). Das BVerfG hat sich schon mehrfach damit beschäftigt, da kommt immer das Gleiche dabei raus.
Und weil Straftaten in mindestens zwei, wenn nicht sogar drei Ländern vorliegen, würde ich Straches Anwalt empfehlen, in dem Fall mit der Schrotflinte zu schießen und in allen drei in Frage kommenden Ländern Strafanzeige zu erstatten. Wer dann wen um Amtshilfe bittet, und wo das ggf. endgültig landet, wird man sehen. Verboten ist sowas aber in allen drei Ländern. Ich sehe daher keinen Grund, der gegen drei verschiedene Prozesse spräche.