27.09.2019, 10:45
(27.09.2019, 10:38)nomoi schrieb: Farbe von mir
Konnten Sie in der Zwischenzeit, vllt. nach Rückfrage beim M. in Erfahrung bringen,
ob meine entsprechende Aussage zu seiner damaligen (gezielten!) "Falschbehauptung - Angstmacherei"
doch richtig war?
Kannst du bitte mal die 'gezielte Falschbehauptung' benennen? Wie EvaLuna schon sagte, wurde der Text des ersten Bürgerbegehrens, der vom Stadtrat ja wegen angeblich selbiger abgelehnt wurde, vom VGH ja für rechtmäßig befunden.
Hier der Text des ersten Bürgerbegehrens Passage aus der AA :
Zitat:Ab Januar 2015 waren die Initiatoren des Bürgerbegehrens mit folgender Fragestellung auf Unterschriftenfang gegangen: „Sind Sie dafür, dass die Stadtwerke Augsburg Holding GmbH und ihre Töchter Energie GmbH, Wasser GmbH, Verkehrs GmbH und Netze Augsburg GmbH in vollständigem Eigentum der Stadt Augsburg bleiben und jegliche Fusion mit anderen Unternehmen unterbleibt?“ Der Stadtrat hatte schon zuvor beschlossen, dass auch im Fall einer Energiefusion die Wasser-Sparte der Stadtwerke unangetastet bleiben soll.