23.10.2019, 21:00
(23.10.2019, 13:46)UglyWinner schrieb: Das dürfte vom Grundsatz her egal sein.Danke für den Hinweis.
Denn alle Parteien basieren letztendlich auf den vereinsrechtlichen Regelungen des BGB,
d.h. eine Partei ist ein Sonderfall eines Vereins nach BGB-Recht.
Ich frage mich eben, warum von "Augsburg in Bürgerhand" - zumindest bei dem letzten Artikel von Stefan Krog in der AZ, so betont wird, dass Parteien "überflüssig zu machen wären".
Dass bereits mehrere Wählergruppen im gegenwärtigen Stadtrat sitzen scheint für die AZ keine Rolle zu spielen.
Auch die Namen der Gruppierungen sind ähnlich: "Wir sind Augsburg", "Pro Augsburg" (Ausnahme: "PolitWG").
Dass diese Vereinigung nicht bundesweit antritt will/kann ist doch auch klar.
Mit dem deutschen Parteiengesetz kenne ich mich leider nicht aus. Weiß dazu jemand was ?