20.10.2019, 22:44
Ich nehme als Vergleich die sog. Wählergruppierungen in Augsburg:
PolitWG: 25 %
WSA: ein Drittel
Pro Augsburg: ein Drittel
"Augsburg in Bürgerhand" vollzog bereits eine Satzungsänderung. Anfangs mussten 50 % der Mitglieder für eine außerordentliche Mitgliederversammlung sein, mittlerweile "nur" 40 %.
PolitWG: 25 %
WSA: ein Drittel
Pro Augsburg: ein Drittel
"Augsburg in Bürgerhand" vollzog bereits eine Satzungsänderung. Anfangs mussten 50 % der Mitglieder für eine außerordentliche Mitgliederversammlung sein, mittlerweile "nur" 40 %.