20.10.2019, 22:02
(20.10.2019, 21:25)Donnerwetter schrieb: Hat sich hier jemand schon mal mit den Satzungen der verschiedenen Parteien/Wählergruppen, die zur Kommunalwahl 2020 antreten, befasst ?
Bei "Augsburg in Bürgerhand" müssen laut Satzung 40 % der Mitglieder für eine außerordentliche Mitgliederversammlung plädieren.
Bisher habe ich noch keine Partei/Wählergruppe ausfindig gemacht, die einen so hohen Prozentsatz für eine außerordentliche Mitgliederversammlung benötigt.
Wie hoch ist denn der Prozentsatz bei den anderen?
Wäre nett von Ihnen, wenn Sie uns das mal aufschlüsseln könnten.