20.10.2019, 21:25
Hat sich hier jemand schon mal mit den Satzungen der verschiedenen Parteien/Wählergruppen, die zur Kommunalwahl 2020 antreten, befasst ?
Bei "Augsburg in Bürgerhand" müssen laut Satzung 40 % der Mitglieder für eine außerordentliche Mitgliederversammlung plädieren.
Bisher habe ich noch keine Partei/Wählergruppe ausfindig gemacht, die einen so hohen Prozentsatz für eine außerordentliche Mitgliederversammlung benötigt.
Bei "Augsburg in Bürgerhand" müssen laut Satzung 40 % der Mitglieder für eine außerordentliche Mitgliederversammlung plädieren.
Bisher habe ich noch keine Partei/Wählergruppe ausfindig gemacht, die einen so hohen Prozentsatz für eine außerordentliche Mitgliederversammlung benötigt.