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Bundesverfassungsgericht
#1

Gericht schränkt Befugnisse im Anti-Terror-Kampf ein 


Zitat:Seit 2015 dürfen die Sicherheitsbehörden die Antiterrordatei systematisch auswerten, um an neue Erkenntnisse zu gelangen. Dem Bundesverfassungsgericht geht das teilweise zu weit.

Vielleicht sollte man

auch mal die Richter selbst überprüfen, besonders die, die für so eine laxe Ausrichtung plädieren! Devil
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#2

Es ist sehr gut, dass das Bundesverfassungsgericht auf das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung achtet.
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#3

(11.12.2020, 19:56)Isidor II schrieb:  Es ist sehr gut, dass das Bundesverfassungsgericht auf das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung achtet.


Manches ist sicher gut,
aber bestimmt nicht alles was die Herren Richter da so "anrichten" zu unser allem Schaden!  Stur
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#4

(11.12.2020, 19:56)Isidor II schrieb:  Es ist sehr gut, dass das Bundesverfassungsgericht auf das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung achtet.

In dieser Datei stehen die Namen international gesuchter Terroristen. Ich sehe keine Anhaltspunkte, wie das das Grundrecht auf informelle Selbstbestimmung von Bürgern beeinträchtigen würde.  At

Martin
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#5

Eilantrag zur Ausfertigung des Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetzes abgelehnt („EU-Wiederaufbaufonds“) 

Geklagt hatte das Bündnis Bürgerwille. Ein Mitglied ist der ehemalige Vorsitzende der AfD Lucke, der jetzt wieder
Wirtschaftsprofessor ist.
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