14.04.2019, 18:43
Zitat:Deutschland ist ein sicheres Land. Aber kaum irgendwo anders gibt es so viel rechtliche Unsicherheit über das Sterben wie hier. Todkranke finden in Deutschland kaum einen Arzt, der ihnen beim Suizid hilft: Wer darf wann und warum sterben? Und wer darf ihm wann und warum und wie dabei helfen? Was ist am Lebensende wem erlaubt und unter welchen Voraussetzungen? Gibt es die Freiheit, das eigene Sterben zu gestalten?
Nicht einmal die Palliativärzte, deren Beruf und Berufung es ist, sterbenskranke und sterbende Menschen zu betreuen, wissen es genau. Das Sterbendürfen ist zu einer juristischen Kunst geworden. Am Sterbebett stehen seltsame Paragrafen. Wenn das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe jetzt nicht Klarheit schafft, wird die Rechtsanwaltskammer noch den "Fachanwalt für Sterberecht" einführen müssen.
https://www.sueddeutsche.de/politik/pran...-1.4409610
Noch ein Beispiel zur Kunst der Gesetzgebung, hier vom Juristen Prantl, geschrieben, nicht gesprochen. Weiter so:
Zitat:Das Sterben ist derzeit großes Thema bei den höchsten Gerichten
Es wird, so muss man sagen, viel gestorben derzeit an den höchsten deutschen Gerichten; die höchsten Richter können und dürfen den Grundfragen, die sich am Ende eines Lebens stellen, nicht mehr ausweichen - schon deswegen nicht, weil der Gesetzgeber diese Fragen so unbefriedigend und unklar beantwortet hat. Weil der Gesetzgeber versagt, ist es höchste Zeit für die höchsten Gerichte. Es ist ja die Aufgabe der Justiz, Sicherheit ins Leben und ins Sterben zu bringen.
Der Strafparagraf 217 wurde 2015 neu eingeführt, um dem "Sterbehilfeverein Deutschland" des ehemaligen Hamburger Justizsenators Roger Kusch das Wasser abzugraben. Dieser Paragraf 217 hat die unsichere Rechtslage am Lebensende - so der Palliativmediziner Gian Domenico Borrasio - noch verschlimmert. Bis 2015 war die Beihilfe zum Suizid straflos.