13.04.2019, 16:00
(13.04.2019, 13:47)forest schrieb: Sind nur Auszüge aus dem Artikel, beleuchten aber die Qualität von (manchen) Gesetzgebungen. Wie diese von der Justiz im allgemeinen und der Richterschaft im besonderen, schließlich von jedem Bürger, auszulegen sind, müsste eigentlich Bestandteil des jeweiligen Gesetzes sein, oder sollen diese jeweils die Bundestagsabgeordneten fragen, was sie sich dabei gedacht haben, als sie zur Tat bzw. Untat schritten?
Ja, mal wieder ein echter (saukomischer) Fischer. Immer wieder gern gelesen.
Aber Kommentar Nr. 4 von Wiesenflitzer hat (leider) nicht gaaaaaanz unrecht.