08.04.2019, 20:19
(08.04.2019, 17:57)forest schrieb: Auf der Homepage des ACO wird zwar das im Sinne von PuKs Frage angegeben
aber nicht, was ACO heißt und vor allem die Befugnis seiner Auftraggeber, aufgrund welcher Vorschriften sie ihm Aufträge übertragen kann und wie weit bzw. tief/hoch hoheitlicher Art die sein dürfen.
Vielleicht liest vom ACO eine/r mit und bereichert die Homepage mit Kleingedrucktem und den nötigen §§ dran.
ACO ist die Abkürzung für Augusta Club Ordnungsdienst. Dieser Verein wird von der Stadt Augsburg beauftragt, wenn wie bei Freilichtbühne oder Zoo temporär Straßen gesperrt werden. Denn im Gegensatz zu diversen Behauptungen hier ist es eben nicht Aufgabe der Polizei, Straßensperrungen vorzunehmen. Das obliegt der Stadt Augsburg, und diese arbeitet seit Jahren mit ACO zusammen. Denn die Stadt Augsburg müsste für die Sperrungen bei Freilichtbühne oder Zoo eigenes Personal einsetzen, was zum einen zu zahlreichen Überstunden und zu erheblichen Mehrkosten führt.
Wer meinem Link gefolgt ist und dort auch den Inhalt gelesen hat, der weiß inzwischen, dass der Verein gemeinnützig ist und ehrenamtlich arbeitet. Ich zitiere mal:
Zitat:Die Unfallfolgehilfe ist das bundesweit einmalige Vorzeigeprojekt des ACO e.V. in Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Schwaben Nord. Die UFH hilft kostenlos und unkompliziert Menschen, die durch ein Schadensereignis in Not geraten sind, beispielsweise aufgrund eines Verkehrsunfalls oder Brandes.
Natürlich erhält der Verein beim Einsatz für die Stadt Augsburg eine Aufwandsentschädigung, aber der Betrag ist weit geringer als beim Einsatz von eigenen städtischen Mitarbeitern anfallen würde. Die Mitglieder des Vereins sind auch im direkten Kontakt mit der Polizei und der Stadt bei diesesn Einsätzen, sie nehmen auch keine hoheitlichen Aufgaben wahr, sondern führen nur die Anweisungen der beteiligten Ämter und Behörden aus.
Ich frage mich, ob Puk oder andere auch einen Straßenbauarbeiter nach der Rechtsgrundlage einer Vollsperrung fragen würden. Derzeit ist die Schertlinstraße gesperrt - nein, nicht von der Polizei, sondern von Arbeitern der Baufirma, welche im Auftrag der Stadt dort arbeitet. Soviel mal zu Rechtsgrundlagen.