09.04.2019, 19:35
(09.04.2019, 19:16)forest schrieb: Es ist kein Quatsch, Enteignungen in der Nähe zum Strafrecht zu sehen. Natürlich ist es zunächst eine Verwaltungsakt und der ist gesetzlich geregelt, also strafrechtlich neutral. Geht es ans Eingemachte, wird es schon bunter. Das fängt bei der Höhe der Entschädigung an, die man mit allerlei Tricks rauf, runter- und querrechnen kann, geht bei der konkreten Herbeiführung des Verwaltungsakts oder dessen Verhinderung weiter und setzt sich fort z.B. mit einer zufälligen oder mutwilligen Wertminderung oder einer nicht bedingungsgemäßen Nutzung des Enteignungsobjekts nach der Enteignung.
Der Phantasie sind dabei keine Grenzen gesetzt, ah, gesetzt schon, aber diese sind nicht gesichert.
Habeck (und mir) traue ich nicht zu, das umfassend in allen rechtlichen Verzweigungen wahrzunehmen, auseinander zu halten und gebührend zu behandeln, Palmer eher.
Sie können davon ausgehen, dass Habecks Äußerung und Palmers Vorstoß aufeinander abgestimmt sind. Nicht ohne Grund hat Habeck hinzugefügt, dass solche Maßnahmen von den Kommunen vor Ort zu treffen sind. Beide haben absolut recht.