06.04.2019, 14:32
(06.04.2019, 14:14)Sophie schrieb: Du kannstest die Augsburger Skandal Zeitung vom Löb nicht????
Dachte ich mir auch. Den Blog gibt es schon seit 12 Jahren und der Arno Löb ist bekannt wie ein bunter Hund - seit Jahrzehnten. Er ist zwar schon "ein wenig" durchgeknallt, aber manchmal auch wieder Spitze was er alles so ausgräbt und zuspitzt. Manche Sachen sind auch echt lustig.
Hier sein Lebenslauf:
Arno Löb
Gut in Erinnerung müsste ja jedem Augsburger sein wie er sich 2008 u.a. mit Gribl anlegte, wegen Verleumdung angeklagt wurde, inkl. Hausdurchsuchung und allem drum und dran.
Zitat:Im Jahr 2008 geriet er erneut in die Schusslinie der Augsburger Staatsanwaltschaft ? . Diesmal im Zusammenhang mit Gerüchten über das Privatleben von Oberbürgermeister Dr. Kurt Gribl . Zu Beginn des Jahres 2009 erließ die zweite Zivilkammer des Augsburger Landgerichts ? eine einstweilige Verfügung gegen Arno Löb, nach der er ein Ordnungsgeld von 250.000 € zahlen oder bis zu sechs Monate Ordnungshaft absitzen sollte, wenn er weiterhin bestimmte Behauptungen über das Privatleben von Oberbürgermeister Dr. Kurt Gribl öffentlich mache. In diesem Zusammenhang wurde seine Wohnung gewaltsam wegen einer angeblichen Verleumndung, die später zu einer üblen Nachrede herabgestuft wurde, aufgebrochen und sein Computer beschlagnahmt. Weil er gegen einen Strafbefehl über 2.400 € Einspruch eingelegt hatte, musste er sich am 17. Februar 2009 wegen Verleumdung vor dem Amtsgericht ? verantworten. Der Prozess unter Vorsitz der Richterin Gabriele Holzer ? dauerte nicht einmal eine halbe Stunde. Es waren keine Zeugen geladen und der Vorwurf der Verleumdung wurde fallen gelassen. Dafür wurde Arno Löb wegen Beleidigung von Oberbürgermeister Kurt Gribl zu einer Strafe von 120 Tagessätzen à 20 Euro verurteilt. In der nächsten Instanz wurde das Verfahren wegen Beleidigung des Oberbürgermeisters Dr. Kurt Gribl jedoch eingestellt, weil das Gericht den betreffenden Beitrag als Satire erkannte. Dagegen ging die Staatsanwaltschaft Augsburg in Berufung und so kam es zu einem neuen Urteil. Im Januar 2010 veröffentlichte Arno Löb in dem Internetblog "Augsburger Skandalzeitung" das Urteil des Augsburger Gerichts, wonach er sich durch sein Verhalten der üblen Nachrede durch Verbreiten von Schriften nach §§ 186 2.AIt., 194 StGB schuldig gemacht habe. Es blieb bei der vom Erstgericht verhängten Geldstrafe von 120 Tagessätzen.